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   BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 322.93   

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BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 322.93 (https://dejure.org/1993,12233)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1993 - 9 B 322.93 (https://dejure.org/1993,12233)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 9 B 322.93 (https://dejure.org/1993,12233)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 322.93
    Soweit die Beschwerde ferner meint, die Entscheidung des Berufungsgerichts weiche von den in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (InfAuslR 1983, 326), vom 16. Juni 1988 - BVerwG 9 C 1.88 - (InfAuslR 1989, 107) und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - (BVerwGE 85, 139) entwickelten Grundsätzen zum Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative ab, entspricht sie ebenfalls nicht den nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Begründung einer Beschwerde zu stellenden Anforderungen, denn sie legt nicht dar, welchen diesen Urteilen widersprechenden Rechtssatz das Berufungsgericht aufgestellt haben soll.

    Vielmehr stützt sich das Berufungsgericht ausdrücklich auf die zur inländischen Fluchtalternative vom Bundesverfassungsgericht in seinen beiden Entscheidungen vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - (BVerfGE 80, 315) und vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - (BVerfGE 81, 58) herausgestellten Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - (a.a.O.) übernommen hat.

  • BVerwG, 14.09.1993 - 9 C 63.93

    Abschiebungsschutz vietnamesischer Gastarbeiter aus der früheren DDR -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 322.93
    Der beschließende Senat geht in ständiger Rechtsprechung ebenso wie das Berufungsgericht davon aus, daß der Grundsatz, wonach des Schutzes vor Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann, in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt Art. 16 a Abs. 1 GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (siehe nur Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 - sowie vom 14. September 1993 - BVerwG 9 C 63.93 u.a. -).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 322.93
    Soweit die Beschwerde ferner meint, die Entscheidung des Berufungsgerichts weiche von den in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (InfAuslR 1983, 326), vom 16. Juni 1988 - BVerwG 9 C 1.88 - (InfAuslR 1989, 107) und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - (BVerwGE 85, 139) entwickelten Grundsätzen zum Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative ab, entspricht sie ebenfalls nicht den nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Begründung einer Beschwerde zu stellenden Anforderungen, denn sie legt nicht dar, welchen diesen Urteilen widersprechenden Rechtssatz das Berufungsgericht aufgestellt haben soll.
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 322.93
    Vielmehr stützt sich das Berufungsgericht ausdrücklich auf die zur inländischen Fluchtalternative vom Bundesverfassungsgericht in seinen beiden Entscheidungen vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - (BVerfGE 80, 315) und vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - (BVerfGE 81, 58) herausgestellten Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - (a.a.O.) übernommen hat.
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 322.93
    Soweit die Beschwerde schließlich meint, die Entscheidung des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - (Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1) ab, weil sie das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG nur bei landesweiter Verfolgung für gegeben erachte, so liegt die gerügte Abweichung ebenfalls nicht vor, da sich das angezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Frage nicht verhält.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 322.93
    Der beschließende Senat geht in ständiger Rechtsprechung ebenso wie das Berufungsgericht davon aus, daß der Grundsatz, wonach des Schutzes vor Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann, in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt Art. 16 a Abs. 1 GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (siehe nur Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 - sowie vom 14. September 1993 - BVerwG 9 C 63.93 u.a. -).
  • BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Prognose der Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 322.93
    Soweit die Beschwerde ferner meint, die Entscheidung des Berufungsgerichts weiche von den in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (InfAuslR 1983, 326), vom 16. Juni 1988 - BVerwG 9 C 1.88 - (InfAuslR 1989, 107) und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - (BVerwGE 85, 139) entwickelten Grundsätzen zum Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative ab, entspricht sie ebenfalls nicht den nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Begründung einer Beschwerde zu stellenden Anforderungen, denn sie legt nicht dar, welchen diesen Urteilen widersprechenden Rechtssatz das Berufungsgericht aufgestellt haben soll.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 9 B 322.93
    Vielmehr stützt sich das Berufungsgericht ausdrücklich auf die zur inländischen Fluchtalternative vom Bundesverfassungsgericht in seinen beiden Entscheidungen vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - (BVerfGE 80, 315) und vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - (BVerfGE 81, 58) herausgestellten Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - (a.a.O.) übernommen hat.
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